- Katalogleistungen
- inoffizielle, schlagwortartige Bezeichnung für die in dem Katalog des § 3a IV UStG genannten Arten von ⇡ sonstigen Leistungen.- 1. Grundsätzliche Eigenschaften: Gemeinsam ist den K., dass der Ort der sonstigen Leistung (und damit die Steuerbarkeit der Leistung) in das Land des Leistungsempfängers verlagert wird, (1) wenn dieser ein in der EU ansässiger Unternehmer ist, oder (2) wenn er seinen Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet hat (§ 3a III UStG). Außerdem gilt in allen EU-Staaten bei allen K., dass der Leistungsempfänger anstelle des leistenden Unternehmers zum Abzug und Einbehalt der Steuer verpflichtet ist, wenn er ein Unternehmer ist (Art. 9 IIe und Art. 21 Nr. 1b der 6. EG-Richtlinie).- 2. Erfasste Leistungen: (1) Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten oder der Verzicht auf die Ausübung eines solchen Rechts; (2) Werbung und Öffentlichkeitsarbeit; (3) Leistungen als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratmitglied, Dolmetscher, Übersetzer und ähnliche rechtliche, wirtschaftliche und technische Beratungsleistungen; (4) Datenverarbeitung; (5) Überlassung von Informationen; (6) sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit bestimmten Bankumsätzen; (7) Gestellung von Personal; (8) Vermittlung einer K., (9) Vermietung beweglicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel; (10) Telekommunikationsleistungen.
Lexikon der Economics. 2013.